Bedingungen für den Aufenthalt mit Tieren im Hotel
1. Einleitung
- 1.1. Diese Hausordnung legt die Regeln für den Aufenthalt von Tieren im Hit Hotel fest.
- 1.2. Die Buchung eines Aufenthalts mit einem Tier sowie die Unterzeichnung dieser Hausordnung gelten als deren Annahme.
- 1.3. Im Hotel werden ausschließlich Haustiere (z. B. Hunde, Katzen und kleine Haustiere) nach vorheriger Anmeldung bei der Reservierung akzeptiert.
- 1.4. Das Hotel kann die Aufnahme eines Tieres verweigern, wenn es nicht vorher angemeldet wurde, die Annahme und Unterzeichnung der Hausordnung verweigert werden, erforderliche Dokumente fehlen oder das Tier eine Gefahr für andere Gäste darstellt.
2. Gebühren und Aufenthaltsbedingungen für Tiere
- 2.1. Für den Aufenthalt jedes Tieres wird eine Gebühr in Höhe von 60 zł pro Nacht erhoben
(60 zł für 1 Tier / 1 Nacht). - 2.2. Das Hotel kann eine rückerstattbare Kaution erheben oder eine Gebühr für eine zusätzliche Reinigung berechnen, wenn eine übermäßige Verschmutzung vorliegt oder eine Geruchsneutralisierung im Zimmer erforderlich ist (gemäß der Preisliste des Hotels).
- 2.3. Tiere müssen gesund, frei von Parasiten und über einen aktuellen Impfschutz verfügen (auf Verlangen des Personals legt der Gast den Impfpass bzw. einen Impfnachweis vor).
- 2.4. In den Gemeinschaftsbereichen des Hotels:
a) müssen Hunde an der Leine oder in einer Transportbox geführt werden; große Hunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen,
b) müssen Katzen und andere Tiere in Transportboxen/Käfigen getragen werden. - 2.5. Es ist verboten, Tiere in vom Hotel als ausgeschlossen gekennzeichnete Bereiche zu bringen (z. B. Personal-/Technikräume, gastronomische Bereiche – sofern zutreffend).
- 2.6. In einem Zimmer dürfen sich maximal 2 Tiere aufhalten, nach vorheriger Absprache mit dem Hotel (es sei denn, das Hotel erteilt schriftlich die Genehmigung für eine größere Anzahl).
- 2.7. Aus Sicherheitsgründen werden Zimmer, in denen sich Tiere aufhalten, ausschließlich während der Abwesenheit des Tieres im Zimmer gereinigt. Der Tierhalter ist verpflichtet, täglich an der Rezeption die Uhrzeit für die Durchführung des Reinigungsservices im Hotelzimmer durch das Hotelpersonal zu vereinbaren.
- 2.8. Wenn das Tier daran gewöhnt ist, zu Hause ohne den Besitzer allein zu bleiben, muss bei unbeaufsichtigtem Zurücklassen des Tieres im Hotelzimmer jedes Mal ein entsprechendes Schild an der Türklinke auf der Außenseite der Tür angebracht werden.
3. Pflichten des Tierhalters
- 3.1. Der Halter beaufsichtigt das Tier ständig und ist für dessen Verhalten verantwortlich.
- 3.2. Der Halter ist verpflichtet:
a) für Sauberkeit zu sorgen und die Hinterlassenschaften des Tieres auf dem Hotelgelände und in dessen Umgebung zu beseitigen,
b) dem Tier angemessene hygienische und sanitäre Bedingungen zu gewährleisten,
c) dem Tier ein Bett/eine Schutzmatte bereitzustellen (das Tier sollte nicht ungeschützt auf dem Bett/der Bettwäsche liegen). - 3.3. Hotelgäste sind verpflichtet, für die Dauer ihres Aufenthalts im Hotel ihre Telefonnummer zu hinterlassen, falls das Hotelpersonal Kontakt aufnehmen muss, weil das Tier während der Abwesenheit des Gastes im Zimmer störend ist oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet.
- 3.4. Das Tier darf die Ruhe anderer Gäste nicht stören (Bellen, Heulen, Aggressivität, Beschädigungen). Im Falle von Beschwerden kann das Hotel die sofortige Entfernung des Tieres aus dem Hotel verlangen; in extremen Fällen kann der Aufenthalt beendet werden.
4. Haftung für Schäden
- 4.1. Der Halter trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden, die das Tier im Zimmer, in den Gemeinschaftsbereichen und auf dem Hotelgelände verursacht, sowie für Schäden gegenüber Dritten.
- 4.2. Werden Schäden festgestellt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Kosten für Reparatur, Reinigung, Geruchsneutralisierung oder den Ersatz beschädigten Eigentums in Rechnung zu stellen.
5. Haftung des Hotels
- 5.1. Das Hotel haftet nicht für die Gesundheit und Sicherheit von unbeaufsichtigt zurückgelassenen Tieren oder für Ereignisse und Erkrankungen von Tieren, die auf die Nichteinhaltung der Hausordnung durch den Gast zurückzuführen sind.
5.2. Der Gast ist für die Sicherung des Tieres und des Eigentums im Zimmer verantwortlich (z. B. Käfig/Transportbox, Verschließen der Tür).